Wie Gesichtsverpixelungssoftware für Videoüberwachung die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei Videoaufnahmen sicherstellt

Warum benötigen Organisationen Gesichtsverpixelungssoftware für Videoüberwachung?
Der 25. Mai 2018 war ein bahnbrechender Tag für den Datenschutz, denn an diesem Tag trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Vor der DSGVO galt lediglich die alte Richtlinie 95/46/EG, die im Vereinigten Königreich im Data Protection Act 1998 verankert wurde; beide stammten aus einer Zeit vor der Einführung von Google, sozialen Medien und Smartphones. Bemerkenswerterweise brachte die DSGVO damit die erste große Reform des Datenschutzrechts seit über 20 Jahren.
Technologie hat unser modernes Leben auf unvorstellbare Weise verändert. Sie hat zudem zur Verbreitung von Technologiekonzernen geführt, die im Austausch für ‘kostenlose’ Dienste enorme Mengen personenbezogener Daten sammeln. Vor der DSGVO agierten diese Technologiekonzerne innerhalb eines Regulierungsrahmens, der sie für entsprechende Verstöße kaum zur Rechenschaft ziehen konnte. Die jeweiligen Strafen waren gering und stellten keine nennenswerte Abschreckung dar. Die DSGVO hat die Spielregeln jedoch verändert. Sie gibt Aufsichtsbehörden die Befugnis, gegen jedes in der EU tätige Unternehmen oder jede Organisation bei Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten empfindliche Bußgelder zu verhängen.
Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen — dazu zählt unter anderem auch das äußere Erscheinungsbild. Die DSGVO gewährt Einzelpersonen zudem das Recht, ein Auskunftsersuchen (Subject Access Request, SAR) zu stellen; dieses Auskunftsrecht erlaubt es einer Person, Aufzeichnungen sämtlicher über sie bei einer Organisation gespeicherter personenbezogener Daten zu erhalten. Auch wenn es als ‘Ersuchen’ formuliert ist, sind Organisationen zur Einhaltung der DSGVO gesetzlich verpflichtet, sämtliche über die betreffende Person gespeicherten personenbezogenen Daten bereitzustellen, einschließlich Videoaufnahmen. Der Gesetzgeber schreibt zudem vor, dass Organisationen der betroffenen Person die angeforderten Informationen unverzüglich zukommen lassen müssen; nach Eingang eines SAR gewährt die DSGVO den Organisationen dafür bis zu einen Kalendermonat Zeit.
Bei der Herausgabe von Videoüberwachungsaufnahmen im Rahmen eines SAR hat die DSGVO klare Auswirkungen, da das äußere Erscheinungsbild nach der DSGVO als personenbezogenes Datum gilt. Zwar muss die Person, die das SAR gestellt hat, auf den Aufnahmen erkennbar bleiben, doch alle anderen darin sichtbaren Personen müssen auf irgendeine Weise unkenntlich gemacht werden, damit sie nicht identifiziert werden können. Der einfachste und gängigste Weg hierfür ist der Einsatz einer Gesichtsverpixelungssoftware, die speziell für die Bearbeitung von Videodateien aus der Videoüberwachung entwickelt wurde; wird dies versäumt, kann dies erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Wo gilt die DSGVO und wie hoch sind die Bußgelder?
Auf der Website der EU heißt es, die DSGVO gelte sowohl für Unternehmen oder Einrichtungen, die personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer ihrer in der EU niedergelassenen Niederlassungen verarbeiten, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet. Sie gilt zudem für jedes außerhalb der EU niedergelassene Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen — ob entgeltlich oder unentgeltlich — anbietet und dabei das Verhalten von Personen in der EU beobachtet. Letzteres richtet sich eindeutig gegen die Technologiekonzerne, da diese über ihre jeweiligen Plattformen im Austausch für ‘kostenlose Dienste’ enorme Mengen personenbezogener Daten sammeln.
Ein Verstoß gegen die DSGVO kann zur Verhängung erheblicher Bußgelder für die entsprechenden Zuwiderhandlungen führen. So sieht die EU-DSGVO ein Höchstbußgeld von 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, während im Vereinigten Königreich ein Höchstbußgeld von 17,5 Millionen Pfund oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes gilt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe dieser Bußgelder verdeutlicht, wie wichtig es für alle Organisationen ist, bei der Beantwortung eines SAR und der Herausgabe von Videoüberwachungsaufnahmen eine DSGVO-konforme Gesichtsverpixelungssoftware einzusetzen. Andernfalls sind sie nicht in der Lage, die Identität anderer möglicherweise abgebildeter Personen unkenntlich zu machen — ein eindeutiger Verstoß gegen die DSGVO.
Gilt die DSGVO im Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit noch?
Kurz gesagt: ja. Die DSGVO wurde als UK-DSGVO in nationales Recht überführt, und wer gegen sie verstößt, setzt sich potenziell den oben genannten hohen Bußgeldern aus, die danach verhängt werden können. Die UK-DSGVO gilt parallel zur geänderten Fassung des Data Protection Act (DPA) 2018; nach dem Brexit kann das Vereinigte Königreich diese Rechtsvorschriften jedoch nun eigenständig überprüfen.
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